Urteil vom: 2. März 2018
Prozessnummer: 1C_11/2017

Sachverhalt
In Umsetzung des Beschlusses 13/02/03G des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt über Tempo 30 verfügte das Amt für Mobilität am 15. April 2015 neben Parkieranordnungen auf der Sevogelstrasse im Abschnitt zwischen der St. Alban-Anlage und der Hardstrasse eine "Zone Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" und im Abschnitt zwischen der Hardstrasse und der St. Jakob-Strasse die "Höchstgeschwindigkeit 30 km/h".

Prozessgeschichte
Diese Verkehrsanordnungen fochten der Automobil Club Schweiz (ACS), Sektion beider Basel, sowie der Touring Club Schweiz (TCS), Sektion beider Basel, beim Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) an, das ihre Rechtsmittel mit Entscheid vom 19. November 2015 abwies. Auch die dagegen erhobenen Rekurse blieben erfolglos: Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wies diese mit Urteil vom 8. November 2016 ab, nachdem es die beiden Verfahren vereinigt und einen Augenschein durchgeführt hatte. Der ACS gelangte daraufhin ans Bundesgericht, wo er unterlag.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts
Streitig vor Bundesgericht war unter anderem die Frage, ob die Anordnung von Tempo 30 auf der Sevogelstrasse den Vorgaben des Strassenverkehrsrechts zur Herabsetzung der allgemeinen Regelgeschwindigkeit genügt. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im südlichen und nördlichen Abschnitt der Sevogelstrasse wurde einerseits mit lärmschutzrechtlichen Aspekten und andererseits mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit begründet. Das Bundesgericht ist dabei zum Schluss gekommen, die Vorinstanz habe kein Bundesrecht verletzt, wenn sie den Einbezug des Abschnitts der Sevogelstrasse zwischen der Hardstrasse und St. Alban-Anlage in eine Tempo-30-Zone bzw. die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Teilstück zwischen der Hard- und St. Jakob-Strasse bestätigte. Zur Begründung vergleichen Sie bitte den Volltext des Urteils hier (Erwägungen 4 und 5).

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:

  • Entscheide aus der amtlichen Sammlung finden Sie hier: Nach der Nummer des Entscheides suchen, die Sie bei unserer Zusammenfassung unter «Amtliche Sammlung» finden – z. B. 129 II 82.
  • Weitere Entscheide finden Sie hier: Nach der Prozessnummer suchen – z.B. 2A.249/2000.

Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.

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