Urteil vom: 9. August 2011
Prozessnummer: 6B_272/2011

Ein Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse dafür zahlen, dass ein lesender Fussgänger unter Drogeneinfluss gegen seinen stehenden Sattelschlepper gelaufen ist. Laut Bundesgericht wäre er verpflichtet gewesen, ihn rechtzeitig mit der Hupe zu warnen.

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