Urteil vom: 10. März 2016
Prozessnummer: 6B_854/2015

Ein E-Bike-Fahrer hat bei einer Kreuzung das Rotlicht oder zumindest das Gelblicht der Lichtsignalanlage missachtet, wobei er noch rechtzeitig ohne Gefahr hätte anhalten können. Deswegen kam es zu einer Kollision mit einem PW.

Verurteilung des E-Bike-Fahrers wegen fahrlässiger grober Verkehrsregelverletzung.

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