Urteil vom: 14. Mai 2019
Prozessnummer: 1C_566/2018

Ein Fahrer hat während der Fahrt ein auf dem Lenkrad gehaltenes Blatt Papier mit einem in der rechten Hand gehaltenen Kugelschreiber beschrieben und dabei seinen Blick zeitweise von der Strasse abgewandt. Es herrschten gute Strassen- und Sichtverhältnisse und der Fahrer war mit weniger als 30 km/h unterwegs.

Nach Ansicht des Bundesgerichts hat er damit eine erhöhte abstrakte Gefährdung geschaffen. Die Gefährdung wurde vom Gericht nicht als leicht erhöht, sondern als mittelgross gewertet. Die visuelle, geistige und motorische Aufmerksamkeit des Fahrers sei durch sein Verhalten in ähnlicher Weise beansprucht worden, wie dies beim Schreiben einer SMS der Fall ist. Mit einem Kontrollblick auf die Geschwindigkeitsanzeige sei das Verhalten nicht vergleichbar.

Weil das privilegierende Element der höchstens leicht erhöhten Gefährdung somit fehlte, bestätigte das Bundesgericht den vorinstanzlichen Entscheid und urteilte, dass vorliegend eine mittelschwere Widerhandlung nach Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG begangen wurde.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

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