Urteil vom: 20. Juni 2013
Prozessnummer: 6B_197/2013

Ein Fahrzeuglenker, der bei grossem Verkehrsaufkommen und Dunkelheit ein seit 1,4 Sekunden auf Rot stehendes Lichtsignal missachtet und eine Kreuzung befährt, ohne sicher zu sein, dass sie verkehrsfrei war, handelt grobfahrlässig.

Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung.

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