Urteil vom: 7. März 2018
Prozessnummer: 1C_330/2017

Sachverhalt
Der Kanton Basel-Stadt beabsichtigt, die Äussere Baselstrasse in Riehen grundwassertechnisch zu sanieren; gleichzeitig sollen die bestehenden Infrastrukturanlagen (Strasse, Werkleitungen, Tramgeleisanlagen) erneuert und Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr vorgenommen werden.

Prozessgeschichte
Am 8. November 2014 legte das Tiefbauamt die Nutzungs-, Linien- und Erschliessungspläne öffentlich auf. Gegen das Teilprojekt Abschnitt Bäumlihofstrasse bis Liegenschaft Nr. 139 erhoben verschiedene Anrainer Einsprache, darunter auch A.A. und B.A.. Diese wehren sich gegen die im Projekt vorgesehene Verlegung und Umgestaltung der Tramhaltestelle Burgstrasse. Am 8. Dezember 2015 genehmigte der Regierungsrat die Nutzungspläne und die Linien- und Erschliessungspläne Nrn. 5738-5743 und wies die dagegen erhobenen Einsprachen ab, soweit er darauf eintrat. A.A. und B.A. wehrten sich dagegen erfolglos bis ans Bundesgericht.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts
Link zum Volltext des Urteils hier (ab Erwägung 2)

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Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

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