Urteil vom: 23. Februar 2015
Prozessnummer: 6B_480/2014

Ein Fahrzeuglenker hatte eine Ampel übersehen, die bereits seit 19,03 Sekunden auf rot stand. Er überfuhr in der Folge eine Kreuzung mit 31 km/h, obwohl er keine Gewissheit hatte, dass die Kreuzung verkehrsfrei war. Dieses Verhalten wurde als grobfahrlässig eingestuft.

Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung.

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