Manchmal sieht man auf Spielplätzen Tafeln mit dem Hinweis, dass die Haftung für Unfälle auf dem Spielplatz abgelehnt wird. Damit wird auch an die Aufsichtspflicht der Eltern erinnert.

Rechtlich betrachtet existiert keine Pflicht zum Aufstellen solcher Tafeln mit Hinweisen zur Haftungsablehnung. Insbesondere kann sich der Spielplatzverantwortliche mit dem Anbringen einer solchen Tafel nicht Unsorgfalt bei der Erstellung beziehungsweise beim Unterhalt des Spielplatzes «erkaufen». Es gilt der Grundsatz, dass niemand einseitig gegenüber unbestimmten Dritten erklären kann, nicht haften zu wollen.

Unfallpräventiv sinnvoll können dagegen Spielplatztafeln mit Verhaltenshinweisen sein (z.B. Piktogramm «keinen Helm tragen auf den Spielgeräten»), da damit in einer auch für Kinder verständlichen Form vor möglichen Gefahren der Benützung gewarnt wird.

Fazit:

Tafeln mit Hinweisen zur Haftungsablehnung müssen auf Kinderspielplätzen nicht aufgestellt werden. Solche Tafeln sind für den Spielplatzverantwortlichen insbesondere kein Freibrief für Unsorgfalt bei der Erstellung und / oder beim Unterhalt des Spielplatzes.

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