Was sagt das Gesetz?

Gemäss Artikel 41b VRV muss der Führer vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz, die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.
Im Kreisel dürfen Velofahrer vom Gebot des Rechtsfahrens – auch bei Kreiseln mit mehreren Fahrstreifen (seit 01.01.2016) – abweichen und in der Mitte der Fahrbahn fahren.

In den Kreisel einfahren:

  • Verlangsamen Sie vor dem Kreisel die Geschwindigkeit, seien Sie bremsbereit.
  • Beim Einfahren in einen Kreisel müssen Sie kein Zeichen geben, da keine Richtungsänderung erfolgt.
  • Schauen Sie primär nach links, ob sich ein vortrittsberechtigtes Fahrzeug nähert. Gewähren Sie den Fahrzeugen von links den Vortritt, auch wenn diese noch nicht im Kreisel sind. Der von links kommende Fahrzeuglenker darf nicht behindert werden (Bundesgerichtsurteil vom 10. März 1998 // BGE 124 IV 81: Klarstellung der Rechtsprechung).
  • Fürs Einspuren bei Kreiseln mit mehreren Fahrstreifen benützen Sie den rechten Fahrstreifen, wenn Sie den Kreisel an der ersten oder zweiten Ausfahrt verlassen. Für alle anderen Ausfahrten bleiben Sie auf dem linken Fahrstreifen. Für Radfahrer bieten sich situativ und aus Sicherheitsgründen andere Verhalten an (vgl. unsere Publikumsbroschüre «3.018 Radfahren – Sicher im Sattel»):
  • Münden zwei parallele Fahrstreifen auf den gleichen Streifen eines Kreisels ein, ist der Benützer der linken Spur vortrittsberechtigt (Bundesgerichtsurteil vom 9. August 2001 // BGE 127 IV 220):
  • Hat es im Kreisel genau gleich viele Fahrstreifen wie auf der einmündenden Strasse, so sind Sie an Ihre Vorselektion gebunden und müssen innerhalb des Kreisels auf dem gleichen Fahrstreifen weiterfahren (Bundesgerichtsurteil vom 12. Januar 2014 // 6S.369/2003):

Im Kreisel:

  • Wenn Sie im Kreisel den Fahrstreifen wechseln, haben Sie keinen Vortritt. Zeigen Sie allfällige Fahrstreifenwechsel an:
  • Achten Sie als Auto- und Motorradfahrer speziell auf Zweiradfahrer und überholen Sie diese nicht, da diese nicht zwingend am rechten Fahrbahnrand fahren müssen:

Den Kreisel verlassen:

  • Das Verlassen des Kreisels müssen Sie anzeigen – unmittelbar nach der vorherigen Ausfahrt.
  • Schneiden Sie anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Zweiradfahrern, nicht den Weg ab.
  • Wenn Sie im Kreisel den Fahrstreifen wechseln müssen, um den Kreisel zu verlassen, dann haben Sie keinen Vortritt. Zeigen Sie allfällige Fahrstreifenwechsel an:
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