Vernehmlassungen

Verkehrsflächen für den Langsamverkehr Nicht alle Vorschläge sind zugunsten der Verkehrssicherheit

Die BFU begrüsst, dass die Regelungen und Kategorien der Motorfahrräder in der Schweiz harmonisiert werden. Eine einheitliche und klar verständliche Systematik ist grundsätzlich zweckmässig. Die vorgeschlagene Revision beinhaltet aber auch Punkte, die die Verkehrssicherheit schmälern würden.

Für die BFU ist die neue Zuteilung der Motorfahrradkategorien insgesamt zweckmässig. Systematik, Reglungen und Signale werden vereinfacht. Bei der Umsetzung können jedoch neue Gefahren entstehen.

Ein grosser Teil der bestehenden Veloinfrastruktur ist nicht für breite, schwere und schnelle Motorfahrräder ausgelegt (Sichtweiten, Breiten, Kurvenradien etc.). Um die Verkehrssicherheit vor Ort zu gewährleisten, braucht es mitunter gezielte Anpassungen oder sichere Alternativen wie beispielsweise Tempo 30. Die Ausdehnung des Velo-Piktogramms auf schnelle und schwere Motorfahrräder erlaubt eine einfache und verständliche Signalisation. Es ist jedoch fraglich, ob die vorgesehene Ausnahmeregelung in der breiten Bevölkerung verstanden und korrekt angewendet werden wird (vgl. Frage 36).

Die BFU ist klar gegen eine Herabsetzung des Mindestalters für das Führen eines E-Bikes. Kinder können aufgrund ihres motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der fehlenden Erfahrung mit Verkehrssituationen den im Vergleich zum Velofahren höheren Anforderungen des E-Bike-Fahrens noch nicht gerecht werden.

Da das Unfall- und Verletzungsrisiko auf dem E-Bike höher ist als auf dem Velo und auch die Nutzerinnen und Nutzer von E-Trottinetten stärker gefährdet sind, empfiehlt sich aus Präventionssicht die Einführung einer Helmtragepflicht für alle Altersgruppen auf einem Fahrzeug der Kategorie «leichte Motorfahrräder» (vgl. Frage 27).

Für E-Trottinette darf die maximale Geschwindigkeit nicht auf 25 km/h angehoben werden. Denn hier stehen nicht Kollisionen, sondern vor allem Alleinunfälle aufgrund der Instabilität durch die kleinen Räder und die kurze Fahrzeuglänge im Vordergrund. Höhere Geschwindigkeiten erhöhen dieses Risiko zusätzlich.

Schwere Motorfahrräder können Lastwagen bei der Feinverteilung von Gütern im urbanen Raum teilweise ersetzen – ein Vorteil für die Verkehrssicherheit. Schwere Motorfahrräder stellen jedoch höhere Anforderungen an die Lenkerinnen und Lenker und erzeugen eine höhere Fremdgefährdung als andere Motorfahrräder. Die Auswirkungen der hoch angesetzten Gewichtsgrenze von 450 kg auf den Bremsweg respektive auf die Energiefreisetzung bei einer Kollision dürfen nicht unterschätzt werden. Deshalb empfiehlt sich hier, eine praktische Prüfung vorzusehen – wie dies bei der heutigen Regelung für das Führen von Elektro-Rikschas der Fall ist (Führerausweiskategorien A1, B oder F).

Bezüglich der Anforderungen an den Personentransport ist ein geschützter Sitzplatz mit Rückhaltesystem für Kinder wichtig. Auch für andere Fahrzeugnutzende sind Sicherungssysteme (z. B. Speichenschutz, Fussraster etc.) vorzusehen.

Zusammengefasst entsteht mit der Revision eine deutliche Vereinfachung der Regelungen, welche allerdings teilweise neue Gefahrenbilder nach sich ziehen; diese müssen durch gezielte Gegenmassnahmen aufgefangen werden. Auch empfiehlt sich, die Auswirkungen der geplanten Gesetzesanpassungen auf das Unfallgeschehen im Rahmen eines Monitorings zu überwachen.

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