Die BFU befürwortet die vorgeschlagene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG). Die Vorlage trägt den wesentlichen Entwicklungen im Markt Rechnung, insbesondere dem stark zunehmenden grenzüberschreitenden Onlinehandel.
In ihrer Rolle als Kompetenzzentrum für Unfallprävention unterstützt die BFU insbesondere die verstärkte Regulierung des Onlinehandels sowie die erweiterten Pflichten für Wirtschaftsakteure, einschliesslich der Anbieter von Online-Marktplätzen. Diese Entwicklungen sind entscheidend, da gerade im Onlinehandel vermehrt Produkte in Umlauf gelangen, die nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die BFU erachtet die Stärkung der Instrumente der Marktüberwachung als besonders wichtig. Die Einführung neuer Vollzugsinstrumente wie des Erwerbs von Produkten unter verdeckter Identität («mystery shopping») und die verbesserte Zusammenarbeit mit den Zollbehörden sind wesentliche Fortschritte. Sie ermöglichen es den Herausforderungen des digitalen und internationalen Handels wirksamer zu begegnen und unsichere Produkte effizienter aus dem Markt zu entfernen.
Für die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden werden in Artikel 11a PrSG dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) neue Befugnisse zugewiesen. Für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zollbehörden erachtet es die BFU als erforderlich, auch den Vollzugsbehörden der Marktüberwachung spezifische Befugnisse zuzuweisen.
Zusammenfassend stellt die Teilrevision des PrSG aus Sicht der BFU einen wichtigen und notwendigen Schritt zur Modernisierung des schweizerischen Produktsicherheitsrechts dar. Sie stärkt die BFU sowohl in ihrer Rolle als Präventionsorganisation als auch als Kontrollorgan und schafft die Voraussetzungen für eine wirksame und zukunftsfähige Marktüberwachung.
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