Aus Sicht der BFU ist es sinnvoll, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler den Kurs über die Verkehrskunde (VKU) neu vor der Basistheorieprüfung absolvieren. Um jedoch einen maximalen Effekt für die Verkehrssicherheit zu erzielen, sollten die neuen Kursinhalte gezielt in die Theorieprüfung einfliessen. Auf diese Weise kann die Relevanz des Gelernten erhöht und die Motivation gesteigert werden, sich intensiv mit den neuen Themen wie Gefahrenlehre sowie Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme auseinanderzusetzen. Dies trägt wesentlich dazu bei, die Unfallzahlen bei Neulenkenden zu senken.
Die Integration der neuen Inhalte in den VKU ist anspruchsvoll, da am bestehenden Zeitrahmen festgehalten werden soll. Die BFU schlägt daher vor, einige der bisherigen Kursinhalte zugunsten neuer Lerninhalte zu streichen oder in Form eines Selbststudiums auszulagern.
Um die Qualität der VKU-Kurse schweizweit einheitlich zu sichern, bedarf es gezielter Massnahmen. Wichtig erscheint, dass die kantonalen Auditorinnen und Auditoren fundiert und einheitlich in Bezug auf die neuen Kursinhalte geschult werden. Nur so können sie die korrekte Implementierung der neuen Inhalte beurteilen. Ein schweizweit einheitlicher Kriterienkatalog, der Aussagen zu Vertiefungsgrad und Umfang der inhaltlichen Elemente sowie zu methodisch-didaktischen Aspekten enthält, ist ein weiteres wichtiges Element zur Qualitätssicherung. Zudem sollten die Lehrmittelhersteller verpflichtet werden, ihre Produkte von einem Fachgremium genehmigen zu lassen.
Das Wissen über die Chancen und Risiken im Umgang mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen in Autos und Motorrädern ist für eine sichere Verkehrsteilnahme unerlässlich. Daher ist es wichtig, dass die Systeme in der Fahrausbildung behandelt und in der theoretischen sowie praktischen Fahrprüfung berücksichtigt werden. Dabei müssen die Lerninhalte und Vermittlungsmethoden zu den neuen Kompetenzanforderungen im Zusammenhang mit dem automatisierten Fahren regelmässig und konsequent überprüft werden.