Vernehmlassungen

Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse Fokus auf Unfallprävention setzen

Knapp 4000 Menschen werden heute auf den Schweizer Strassen jährlich schwer oder tödlich verletzt. Die BFU ist überzeugt, dass das sogenannte Mobilitätspaket insgesamt zu mehr Sicherheit und weniger Unfällen im Strassenverkehr führen kann.

Die BFU setzt sich im öffentlichen Auftrag für die Verkehrssicherheit ein. Sie begrüsst grundsätzlich das erste Mobilitätspaket (Entwurf zum Bundesgesetz über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse). Im Folgenden werden die sicherheitsrelevanten Aspekte dieses Mobilitätspakets zusammenfassend dargestellt. Da sich diese von der Struktur der offiziellen Fragen unterscheiden, wird die Form einer allgemeinen Stellungnahme gewählt.

Ad «Entsendungen im Strassentransport und Amtshilfe»

  • Für die BFU ist zentral, dass Vorgaben erlassen werden, die eine angemessen hohe Qualität und Quantität der Kontrollmassnahmen sicherstellen da dies zur Verkehrssicherheit beiträgt. Die in Ziffer 2.2.1 erläuternder Bericht vorgeschlagene Teilübernahme des EU-Rechts und die damit verbundene Regelung des Meldeverfahrens und der Kontrollmassnahmen sowie die Modalitäten zum IMI-Anschluss im EntsG sind dahingehend zu überprüfen.
  • Für die Verkehrssicherheit ist die Geschwindigkeit noch relevanter als die Müdigkeit. Es wäre ein hochwirksamer und effizienter Ansatz für die Kontrollen, wenn die Polizei Zugriff auf gespeicherte Daten zum Geschwindigkeitsprofil bzw. -verhalten hätte. Darauf sollte hingewirkt werden.

Ad «Markt- und Berufszugang»

  • Eine Pflicht für Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht über 2.5 Tonnen einen Fahrtenschreiber einzubauen, ist aus Sicht BFU auch im Binnenverkehr wichtig. Bei schätzungsweise 10 % aller Verkehrsunfälle ist Müdigkeit am Steuer im Spiel. Nicht nur das Einschlafen am Steuer ist gefährlich, Müdigkeit selbst reduziert die Fahrfähigkeit deutlich. In Bezug auf Berufschauffeure und Transportunternehmen sind Kontrollen der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eine zentrale
    Sie müssen daher konsequent durchgeführt werden. Deshalb begrüsst die BFU, dass der Bund gemäss Ziffer 2.1.1 erläuternder Bericht schon heute plant, die entsprechende EU-Regelung zu übernehmen und auch eine Unterstellung im Binnenverkehr zur Diskussion zu stellen.
  • Ein Mehr an relevanten Informationen, welche durch eine Ausdehnung der Zulassungspflicht für Strassentransportunternehmen mit Lieferwagen zwischen 2.5t und 3.5t auch im Binnenverkehr (Ziffer 4.1.1. erläuternder Bericht) und durch eine Erweiterung der nationalen Register – insbesondere der Risikobewertung – erreicht werden kann, ist aus präventiver Sicht sinnvoll (Ziffer 2.1.4. erläuternder Bericht). Ebenso eine gut ausgebaute grenzübergreifende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, gegebenenfalls auch im Bereich der Koordination von Kontrollen. Deshalb ist die vom ASTRA geplante Nichteinführung des Risikoeinstufungssystems aus Sicht Verkehrssicherheit zu bedauern, da damit gezielte Verkehrskontrollen erschwert werden.

Zur Relevanz des Mobilitätspakets für die Verkehrssicherheit generell

Für die Prävention und Sicherheit im Strassenverkehr ist aus Sicht der BFU die Verordnung (EU) 2020/1054 am relevantesten. Zu den noch anstehenden zwei Vernehmlassungen wird sich die BFU daher ausführlich äussern. Gleiches gilt für die in Kapitel 2.2.2. des erläuternden Berichtes erwähnten Möglichkeiten der Meldeverfahren und Kontrollmassnahmen in der Verordnung (EU) 2020/1057, über welche zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden sollen.

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