Die BFU setzt sich im öffentlichen Auftrag für die Verkehrssicherheit ein. Sie begrüsst, dass das Kriterium der potenziellen Personenschäden bei der Fahrzeugbesteuerung beigezogen werden soll und teilt daher die in den Fragen eins und drei zur Diskussion gestellten Einschätzungen. Dazu lässt sich festhalten:
- Durch ein höheres Fahrzeuggewicht vergrössert sich bei einer Kollision auch der problematische Gewichtsunterschied zwischen Fahrzeug und Kollisionsgegner. Damit steigt die Fremdgefährdung für die Kollisionsgegner.
- Die Leistung eines Fahrzeugs ist für die Verkehrssicherheit ein wichtiger Faktor, da eine ausserordentlich hohe Motorleistung und Beschleunigung mit einem stärkeren Anreiz einhergeht, häufiger mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs zu sein.
In Bezug auf die Festlegung von Steuersatz und Steuerfuss ist aus präventiver Sicht Folgendes zu bedenken: In Kapitel 10 des Berichts werden als weitere «Steuerungsmöglichkeiten» – neben Steuersatz und Steuerfuss – unter anderem eine Limitierung des Aufwandes der Verkehrspolizei und die Tolerierung einer Zustandsverschlechterung bzw. eine Reduktion der Mittel für die Verkehrsinfrastruktur erwähnt. Diese Steuerungsmöglichkeiten sind für die Unfallprävention problematisch. Der Polizei müssen genügend Mittel zur Durchführung von sichtbaren und wirkungsvollen Kontrollen zur Verfügung stehen. Zudem muss die Sanierung von Unfallschwerpunkten sowie die Behebung von Gefahrenstellen gewährleistet sein.
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