Im Folgenden werden die sicherheitsrelevanten Aspekte zusammenfassend dargestellt. Da sich diese von der Struktur der offiziellen Fragen unterscheiden, wird die Form einer allgemeinen Stellungnahme gewählt.
Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und -transporte
Die vorgeschlagene neue Regelung hat den Vorteil, dass das Bundesamt für Strassen (ASTRA) für Bewilligungen von Ausnahmefahrzeugen und -transporten konsultiert werden muss, wenn es sich um ein Fahrzeug mit mehr als 44 Tonnen Gewicht handelt. Dies trägt zur Sicherheit auf den Nationalstrassen bei. Dass das ASTRA zudem eine Liste der generell freigegebenen Strecken und Bauwerke führt, sieht die BFU als eine Erleichterung in der Bewilligungspraxis. Aus diesen Gründen befürwortet die BFU die neue Regelung.
Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot
Da keine nennenswerten Effekte auf die Verkehrssicherheit bekannt oder zu vermuten sind, verzichtet die BFU auf eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen betreffend Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot.
Motorsportliche Veranstaltungen
Bereits heute müssen sich Veranstalter motorsportlicher Anlässe an strenge Regeln halten. Die Sporthoheit für die Schweiz ist an den Verband Auto Sport Schweiz (ASS) delegiert, der sie von der Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) erhalten hat. Die Einhaltung der internationalen Sicherheits- und Regulierungsstandards im Motorsport wird somit durch den ASS gewährleistet. Im Bereich des Motorradrennsports liegt die Sporthoheit beim Verband Swiss Moto. Beide Verbände sind Swiss Olympic Member.
Im Vergleich zu früher sind Motorsportveranstaltungen heute deutlich sicherer organisiert. Dies ist auf jahrzehntelange Entwicklungen in den Bereichen Technik, Vorschriften und Organisation zurückzuführen. Von den höheren Sicherheitsstandards profitieren alle Beteiligten: die Fahrerinnen und Fahrer, die Zuschauerinnen und Zuschauer, die Streckenposten und die Motorsportteams.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit stellt sich jedoch die Frage, inwieweit Rennsportveranstaltungen das Fahrverhalten der Bevölkerung beeinflussen. Die BFU hat bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 10. November 2020 betreffend Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes und des Ordnungsbussengesetzes dargelegt, dass im Rahmen einer österreichischen Studie im Umfeld von Rennsportveranstaltungen ein erhöhtes Geschwindigkeitsverhalten festgestellt wurde (Quelle: RAINER CHRIST, Motorsport aus verkehrspsychologischer Sicht, 1992). Auch wenn die Frage der Kausalität in dieser Studie ungeklärt bleibt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Besuch von Rundstreckenrennen einen sportlich-riskanten Fahrstil auf öffentlichen Strassen begünstigt.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung berücksichtigt werden, wie dies in Art. 52 Abs. 1 letzter Teilsatz SVG bzw. Art. 52 Abs. 2 E-SVG festgelegt wird. Motorsportliche Veranstaltungen sollten daher nur unter der Auflage von begleitenden Kampagnen und Verkehrskontrollen auf den Zufahrtswegen von den kantonalen Behörden genehmigt werden.
Aufhebung der Befristung für Mehrgewichtskompensation
Aus Sicht der BFU spricht nichts gegen die Aufhebung der Mehrgewichtskompensation.
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