Vernehmlassungen

Anpassung der Sportförderungsverordnung Fokus auf Unfallprävention ist ein wichtiges Signal

Rund 420 000 Menschen verletzen sich in der Schweiz jährlich beim Sport, durchschnittlich 139 sterben dabei. Die BFU ist überzeugt, dass die explizite Verankerung der Unfallprävention in der Sportförderungsverordnung zu mehr Sicherheit und weniger Unfällen im Sport führen wird.

Die BFU setzt sich im öffentlichen Auftrag für mehr Sicherheit im Sport ein. Sie begrüsst den Entwurf zur Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.01, Sportförderungsverordnung, SpoFöv). Besonders erfreut ist die BFU darüber, dass unter dem Stichwort «Sicherheit» die Unfallprävention ausdrücklich in den Fokus der Sportförderung und der Sport Governance rückt – neben den Aspekten aus der Ethik-Charta.

Zu Art. 72b Abs. 1 Bst. d SpoFöv

Die BFU begrüsst, dass die Unfall- und Verletzungsprävention in Bezug auf die von den Beitragsempfängern zutreffenden, wirksamen Vorkehren als Voraussetzung genannt werden. Die BFU erwartet, dass die Verhinderung von Unfällen und Verletzungen im Rahmen der Umsetzung der Verordnung konsequent umgesetzt wird so wie auch die anderen Zielsetzungen.

Zu Art. 72c Abs. 1 Bst. d SpoFöv

Als Kompetenzzentrum für Unfallprävention unterstützt die BFU die vorgesehenen Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen bei der Sportausübung. Die BFU hat mit Swiss Olympic und ersten Sportverbänden bereits Prozesse initialisiert, um die geforderten Massnahmen im Bereich der Ausbildung, Information, Beratung, Forschung, Dokumentation und Kontrolle umzusetzen.

Die BFU freut sich darauf, mit ihrem fundierten Wissen im Bereich der Unfallprävention einen wichtigen Beitrag zu fairem und sicherem Sport leisten zu können. Sie ist überzeugt, dass sich Unfälle und deren Folgen mit einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen vermeiden lassen.

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