Politische Position

Geschwindigkeitskontrollen sind wirksam Instrument gezielt nutzen, um Kontrollerwartung zu erhöhen

Geschwindigkeitskontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit. Damit sie ihr unfallpräventives Potenzial entfalten können, müssen die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker jederzeit und überall damit rechnen. In der Schweiz ist die Kontrollerwartung tiefer als im europäischen Vergleich. Ein Ziel der polizeilichen Kontrolltätigkeit sollte es daher sein, die Kontrollerwartung – auch mit gezielten Kommunikationsmassnahmen – zu erhöhen. Eine gesetzliche Pflicht zur Ankündigung sämtlicher Radarstandorte ist aus Sicht der BFU kontraproduktiv.

Überhöhte und nicht den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit ist eine bedeutende Unfallursache auf Schweizer Strassen. Mehr als ein Viertel der tödlichen Unfälle ist darauf zurückzuführen; pro Jahr sterben deshalb rund 60 Menschen. Polizeikontrollen rufen die Geschwindigkeitslimits in Erinnerung, verhindern verkehrsdelinquentes Verhalten und wirken dadurch präventiv.

Damit die Polizeikontrollen ihr unfallpräventives Potenzial entfalten können, müssen die Fahrzeuglenkenden jederzeit und überall damit rechnen. Daher sollte zumindest ein Teil dieser Kontrollen unvorhersehbar stattfinden. Zu diesem Zweck kommen mobile Kontrollgeräte zum Einsatz – am Strassenrand oder in einem fahrenden Wagen. Sie erhöhen die Kontrollerwartung am stärksten, wenn sie überraschend platziert sind und erst unmittelbar beim Passieren der Kontrolle erkennbar werden. Die präventive Wirkung solcher mobilen Kontrollen lässt sich mit gezielten Kommunikationsmassnahmen verstärken, z. B. mit einer allgemeinen Ankündigung, dass die Polizei in einem bestimmten Gebiet im nächsten Monat vermehrt mobile Kontrollen durchführt – ohne jedoch den exakten Standort und Zeitpunkt zu nennen.

Zusätzlich sind aus Sicht der Unfallverhütung stationäre und semistationäre Messgeräte sinnvoll, die gut sichtbar am Strassenrand oder an Verkehrsampeln installiert sind. Solche Kontrollstationen haben eine unmittelbare unfallpräventive Wirkung, gerade an neuralgischen Verkehrsstellen. Die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker halten sich dort überdurchschnittlich gut an das Geschwindigkeitslimit.

BFU gegen Pflicht zur Ankündigung sämtlicher Kontrollen

Aus der Unfallforschung ist bekannt, dass Geschwindigkeitskontrollen eine abschreckende Wirkung haben. Sie müssen allerdings so ausgestaltet sein, dass sie ihr Präventionspotenzial optimal ausschöpfen können – mit hoher Frequenz, flächendeckend, an Unfallschwerpunkten, unerwartet und gut sichtbar. Auch die Kommunikation über erfolgte oder künftige Kontrollen dient diesem Ziel.

Eine gesetzliche Pflicht zur Ankündigung sämtlicher Kontrollstandorte, wie sie regelmässig politisch gefordert wird, wäre für die Verkehrssicherheit allerdings kontraproduktiv. Sie würde die Geschwindigkeitsregeln in der Schweiz aushebeln und die generelle unfallverhütende Wirkung der Kontrollen zunichtemachen. Eine solche Vorgabe wäre ein Freipass für Schnellfahrerinnen und Schnellfahrer.

Mit Blick auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere auch derjenigen, die zu Fuss, mit dem Velo oder E-Bike unterwegs sind – spricht sich die BFU deshalb klar gegen eine teilweise und vollständige Pflicht zur Ankündigung der Standorte von Geschwindigkeitskontrollen aus, sowohl bei mobilen als auch bei semistationären Anlagen.

Das Ziel der polizeilichen Kontrolltätigkeit muss vielmehr sein, die Kontrollerwartung zu erhöhen. Denn im europäischen Vergleich rechnen die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker hierzulande seltener mit einer Geschwindigkeitskontrolle. Tatsächlich Bussen auszustellen, ist dabei zweitrangig und sollte auch kein Indikator für den Erfolg einer Kontrolle sein. Die BFU schätzt, dass es jährlich rund 360 Schwerverletzte und Getötete weniger gäbe, wenn die gesetzliche oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit konsequent eingehalten würde.

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