Politische Position | 11. Oktober 2022

Geschwindigkeitskontrollen sind wirksam Instrument gezielt nutzen, um Kontrollerwartung zu erhöhen

Geschwindigkeitskontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit. Damit sie ihr unfallpräventives Potenzial entfalten, müssen die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker jederzeit und überall mit Kontrollen rechnen. In der Schweiz ist die Kontrollerwartung jedoch zu tief. Ein Ziel der polizeilichen Kontrolltätigkeit sollte es daher sein, diese Erwartung zu erhöhen. Eine gesetzliche Pflicht zur Ankündigung sämtlicher Radarstandorte ist aus Sicht der BFU kontraproduktiv.

Überhöhte und nicht den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit ist eine bedeutende Unfallursache auf Schweizer Strassen. Mehr als ein Viertel der tödlichen Unfälle ist darauf zurückzuführen; jährlich sterben deshalb rund 60 Menschen. Geschwindigkeitskontrollen rufen die Tempolimits in Erinnerung, verhindern verkehrsdelinquentes Verhalten und wirken dadurch präventiv.

Damit Geschwindigkeitskontrollen ihr unfallpräventives Potenzial entfalten, müssen Fahrzeuglenkende jederzeit und überall mit ihnen rechnen. Daher sollte zumindest ein Teil der Geschwindigkeitskontrollen unvorhersehbar durchgeführt werden. Zu diesem Zweck kommen mobile Kontrollgeräte zum Einsatz – am Strassenrand oder in einem fahrenden Wagen. Sie erhöhen die Kontrollerwartung am stärksten, wenn sie überraschend platziert und erst unmittelbar beim Passieren der Kontrolle erkennbar sind. Die präventive Wirkung solcher mobiler Kontrollen lässt sich mit gezielten Kommunikationsmassnahmen verstärken – etwa durch eine polizeiliche Ankündigung in einem bestimmten Gebiet, ohne jedoch den genauen Standort und Zeitpunkt im Voraus bekannt zu geben. 

Zusätzlich sind aus Sicht der Unfallverhütung stationäre und semistationäre Messgeräte sinnvoll, die gut sichtbar am Strassenrand oder an Verkehrsampeln installiert sind. Solche Kontrollstationen haben eine unmittelbare unfallpräventive Wirkung, gerade an neuralgischen Verkehrsstellen. Die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker halten sich dort überdurchschnittlich gut an das Geschwindigkeitslimit. 

BFU gegen Pflicht zur Ankündigung sämtlicher Kontrollen 

Die Unfallforschung zeigt klar, dass Geschwindigkeitskontrollen eine abschreckende Wirkung haben. Sie müssen allerdings so ausgestaltet sein, dass sie ihr Präventionspotenzial optimal ausschöpfen können – mit hoher Frequenz, flächendeckend, an Unfallschwerpunkten, unerwartet und gut sichtbar. Auch die Kommunikation über erfolgte oder künftige Kontrollen dient diesem Ziel. 

Eine gesetzliche Pflicht zur Ankündigung sämtlicher Kontrollstandorte, wie sie regelmässig politisch gefordert wird, wäre für die Verkehrssicherheit allerdings kontraproduktiv. Sie würde die Geschwindigkeitsregeln in der Schweiz aushebeln und die generelle unfallverhütende Wirkung der Kontrollen zunichtemachen. Eine solche Vorgabe wäre ein Freipass für Schnellfahrerinnen und Schnellfahrer. 

Mit Blick auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere auch derjenigen, die zu Fuss, mit dem Velo oder E-Bike unterwegs sind – spricht sich die BFU deshalb klar gegen eine teilweise wie auch vollständige Pflicht zur Ankündigung der Standorte von Geschwindigkeitskontrollen aus, sowohl bei mobilen als auch bei semistationären Anlagen.

Erhöhung der Kontrollerwartung als Ziel

Das Ziel der polizeilichen Kontrolltätigkeit muss vielmehr sein, die Kontrollerwartung zu erhöhen. Denn diese ist in der Schweiz aktuell nicht hoch genug, um das unfallverhütende Potenzial von Geschwindigkeitskontrollen auszuschöpfen. Das Ausstellen von Bussen ist dabei zweitrangig und sollte kein Indikator für den Erfolg einer Kontrolle sein. Die BFU schätzt, dass es jährlich rund 360 Schwerverletzte und Getötete weniger gäbe, wenn die gesetzliche oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit konsequent eingehalten würde.

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