Die BFU nimmt keine Stellung zu hängigen rechtlichen Verfahren, es sei denn als Expertin der entsprechenden Justiz- oder Verwaltungsbehörden. Ausserdem verfügt die BFU über keine Weisungsbefugnis und die Beratungen haben lediglich empfehlenden Charakter. Die Entscheidung, welche Massnahmen letztlich umgesetzt werden, liegt beim Auftraggeber.