Die BFU nimmt keine Stellung zu hängigen rechtlichen Verfahren, es sei denn als Expertin der entsprechenden Justiz- oder Verwaltungsbehörden.
Ausserdem verfügt die BFU über keine Weisungsbefugnis und Beratungen haben lediglich empfehlenden Charakter.
Die Entscheidung, welche Massnahmen letztlich umgesetzt werden, liegt beim Auftraggeber.