Urteil vom: 22. August 1988
Amtliche Sammlung: BGE 114 V 315

Kürzungspraxis
Die Kürzungspraxis des Eidg. Versicherungsgerichts im Bereich der Verkehrsregelverletzungen schwankt schwergewichtig zwischen 10 und 20%.

Bedeutung der Empfehlungen der Ad-hoc-Kommission Schaden der UVG-Versicherer
Die Empfehlungen zur Anwendung von UVG und UVV der inoffiziellen Ad-hoc-Kommission der Schadenleiter der UVG-Versicherer sind weder eine Verwaltungsverordnung noch stellen sie Weisungen der Aufsichtsbehörde an die Durchführungsorgane dar. Sie sind nicht einmal, wie sich schon aus ihrem Titel "Empfehlungen" ergibt, für die einzelnen Versicherer, die an der Durchführung des UVG mitwirken, verbindlich, geschweige denn für den Richter. Dennoch kommt ihnen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit eine gewisse Bedeutung zu.

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