Urteil vom: 28. März 2013
Prozessnummer: 1C_593/2012

Sachverhalt
A wurde von der Polizei verhört im Zusammenhang mit seinem Hanfkonsum und einer Hanfplantage. Er gab an, diese Droge seit seiner Jugend zu konsumieren. Als reuiger Heroinsüchtiger konsumiere er 20 mg Methadon täglich. Gegenüber dem Staatsanwalt präzisierte er, dass er täglich 14 mg Methadon konsumiere.

Prozessgeschichte
A wurde in der Folge wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Das Strassenverkehrsamt setzte A eine sechsmonatige Frist an, um sich auf seine Kosten einer medizinisch-psychologischen Fahreignungsuntersuchung zu unterziehen. A wehrte sich dagegen erfolglos bis vor Bundesgericht.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts

  • Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit rechtfertigt dann vertiefte Abklärungen im Einzelfall, wenn ausreichende Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen.
  • Methadon ist im Verzeichnis der Betäubungsmittel als psychotroper Stoff aufgeführt. Es handelt sich um ein Substitutionsprodukt von Heroin, das die Reaktion wie auch die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen beeinträchtigen kann. Eine vertiefte medizinische Abklärung ist daher angezeigt.

    Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

    Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:

    • Entscheide aus der amtlichen Sammlung finden Sie hier: Nach der Nummer des Entscheides suchen, die Sie bei unserer Zusammenfassung unter «Amtliche Sammlung» finden – z. B. 129 II 82.
    • Weitere Entscheide finden Sie hier: Nach der Prozessnummer suchen – z.B. 2A.249/2000.

    Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.

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