Urteil vom: 17. März 2016
Prozessnummer: 4A_463/2015

Auf einem öffentlichen Parkplatz muss nicht rund um die Uhr eine absolute Rutschsicherheit gewährleistet werden. Im konkreten Fall wurde der Winterdienst als ausreichend beurteilt und deshalb ein Unterhaltsmangel im Sinne von Art. 58 OR (Obligationenrecht) verneint.

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