Ratgeber

Grillieren Sicher mit Kohle und Gas

Egal ob mit Kohle oder Gas: Der gemütliche Grillabend ist für viele das Highlight im Sommer. Damit beim Grillieren keine Unfälle passieren, gibt es hier einige Tipps.

Die 5 wichtigsten Tipps

  • Nur im Freien grillieren
  • Grill auf eine standfeste, nicht brennbare Unterlage stellen
  • Grill mit genügend Abstand zu brennbaren Materialien aufstellen
  • Grill immer beaufsichtigen
  • Kinder in der Nähe eines Grills immer beaufsichtigen

Damit beim Grillieren nichts passiert

Ein Brand oder eine Explosion verursacht nicht nur einen Riesenschreck, sondern auch Verletzungen. Solche Wunden sind schmerzhaft und die Spuren oft ein Leben lang sichtbar.

Ob Kohle- oder Gasgrill: Das Grillgut wird so oder so gut. Damit einem gemütlichen und sicheren Grillabend nichts im Weg steht, sind einige Punkte zu beachten. 

Kohlegrill

  • Zum Anzünden Anzündkamine oder Anzündwürfel verwenden. Keinen Brennsprit und kein Benzin: Es können gefährliche Stichflammen entstehen.
  • Asche entweder mit Wasser löschen oder 48 Stunden ausglühen lassen – und dann in einem nicht brennbaren Abfalleimer mit Deckel entsorgen.

Gasgrill

  • Gasschläuche und Anschlüsse regelmässig auf Lecks prüfen: Leitung mit Seifenwasser bestreichen; Blasen weisen auf undichte Stellen hin.
  • Beschädigte, spröde oder rissige Gasschläuche ersetzen.
  • Bei Gasgeruch Ventile schliessen.
  • Nicht rauchen in der Nähe eines Gasgrills.
  • Achtung: Composit-Gasflaschen nicht unter einem Grill oder in unmittelbarer Nähe einer heissen Oberfläche platzieren – die äussere Schicht ist hitzeempfindlich. 

Kindersicher grillieren

Wenn Kinder beim Grillplausch dabei sind, ist besondere Vorsicht geboten:

  • Kinder immer im Auge behalten
  • Streichhölzer, Feuerzeug und Anzündmittel von Kindern fernhalten
  • Kinder nicht auf Taburettli oder Stühlen mitgrillieren lassen
  • Kinder nicht in der Nähe des Grills oder der Grillstelle herumrennen lassen: deutlich machen, dass sie sich verbrennen können

Rechtsfragen und Gerichtsentscheide

Dass beim Grillieren besondere Aufmerksamkeit angebracht ist, zeigt die Rechtsprechung in der Schweiz.

Ihr BFU-Kontakt

Roland Grädel

Roland Grädel

Berater Haus und Produkte
Zum Warenkorb
0