Trottinett fahren, skateboarden und Co.

Trottinett fahren, skateboarden und Co.

Sie sind praktisch und halten fit: Trottinett, Skateboard und Co. gehören heute fest zum Alltag. Auch wenn damit nicht allzu viele schlimme Unfälle passieren – mit den Tipps der BFU kommen Sie noch sicherer ans Ziel.

Viele unterschiedliche Fahrzeugtypen

Rollschuhe, Rollerblades, Skateboards, Trottinette oder Kindervelos – der Fuhrpark der Schweizerinnen und Schweizer ist den vergangenen Jahren immer vielfältiger geworden. In der Fachwelt heissen sie «fahrzeugähnliche Geräte», kurz «fäG». Ein fäG ist ein mit Rädern oder Rollen ausgestattetes Fortbewegungsmittel, das durch die eigene Körperkraft angetrieben wird. Von vielen fäG gibt es mittlerweile auch Versionen, die mit einem Elektromotor laufen.

Unfallgeschehen

Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz mit solchen Fahrzeugen 50 Personen schwer; zwei Personen verlieren ihr Leben. Die meisten Unfallopfer sind unter 15 Jahre alt. Der Unfall ist in zwei von drei Fällen selbstverschuldet.

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schwere Verletzungen passieren pro Jahr mit fahr­zeu­g­ähn­li­chen Geräten.

Wo darf man damit fahren?

  • Trottoir
  • Fussweg
  • Fussgängerzone
  • Begegnungszone
  • Verkehrsarme Nebenstrasse ohne Trottoir, Fuss- und Veloweg
  • Veloweg (nur als Verkehrsmittel)

Hier sind fahrzeugähnliche Geräte verboten:

  • Hauptstrasse
  • Fussgängerverbot
  • Verbotszone für fahrzeugähnliche Geräte

Publikationen

  • Forschung & Statistik

    Status 2023 – Statistik der Nichtberufsunfälle und des Sicherheitsniveaus in der Schweiz

    Report A4 | 74 Seiten | 2.505 | DOI-Nr. 10.13100/BFU.2.505.01.2023
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  • Forschung & Statistik

    Sinus 2023 – Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2022

    Report A4 | 106 Seiten | 2.501 | DOI-Nr. 10.13100/BFU.2.501.01.2023
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  • Forschung & Statistik

    Inline-Skating – Unfallgeschehen und -prävention

    Report A4 | 196 Seiten | 2.324
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  • Forschung & Statistik

    Sicherheit von Jugendlichen im Strassenverkehr

    Sicherheitsdossier A4 | 134 Seiten | 2.336 | DOI-Nr. 10.13100/BFU.2.336.01
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