Mit dem Velo: rechts abbiegen bei Rot und Kinder auf dem Trottoir
Wer mit dem Velo oder Mofa unterwegs ist, darf neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Aber Vorsicht: Die Situation ist für alle neu und ungewohnt.
Deshalb gilt: Beim Rechtsabbiegen besonders aufmerksam und wachsam bleiben. Velos und Mofas müssen anderen Verkehrsteilnehmenden den Vortritt lassen – also z. B. von links kommenden Fahrzeugen oder Fussgängerinnen und Fussgängern.
Neu ist auch, dass Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren dürfen, wenn kein Veloweg oder Velostreifen vorhanden ist. Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker bedeutet das, dass sie noch mehr aufpassen müssen – insbesondere bei Ein- und Ausfahrten oder Parkplätzen hinter den Trottoirs.
Auf der Autobahn: Rechtsvorbeifahren, Reissverschluss und Rettungsgasse
Bisher durfte man auf der Autobahn nur bei dichtem, parallelem Kolonnenverkehr rechts vorbeifahren – also wenn auf der linken und auf der mittleren Spur eine Kolonne vorhanden war. Neu ist das auch bei Kolonnenverkehr auf nur einer Fahrbahn erlaubt. Aber: Rechtsüberholen mit Ausschwenken und wieder Einschwenken bleibt verboten.
Apropos Kolonne: Neu gilt auf der Autobahn die Reissverschlusspflicht, wenn auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Lenkerinnen und Lenker müssen die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen. Die neue Regel will frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindern.
Zudem gilt neu die Pflicht, bei stockendem Verkehr oder einem Stau sofort eine Rettungsgasse zu bilden. Warum ist das so wichtig? Die Rettungsgasse ermöglicht es Polizei, Sanität und Feuerwehr, schneller zum Unfallort zu gelangen.
Die Rettungsgasse ist stets zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen zu bilden. Das bedeutet: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Fahrzeuge weichen nach rechts aus. Dies gilt auch bei zweispurigen Fahrbahnen. Wichtig: Der Pannenstreifen darf nicht belegt werden.
Übrigens: Verkehrsüberlastung ist die häufigste Ursache für Stau. Der Autobahn-Knigge des Bundesamts für Strassen ASTRA hält deshalb wichtige Tipps bereit, die für fliessenden Verkehr auf der Autobahn sorgen.
Tempo 100 für leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger
Wer mit einem leichten Motorfahrzeug und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen unterwegs ist, darf neu maximal 100 km/h statt wie bisher 80 km/h fahren. Das setzt natürlich voraus, dass Fahrzeug und Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen sind. Achten Sie auf genügend Abstand, wenn Sie mit einem Anhänger unterwegs sind: Die höhere Geschwindigkeit verlängert den Anhalteweg.
Überraschungen und Unfälle vermeiden
Eine umfassende Übersicht über diese und weitere Änderungen bietet das Bundesamt für Strassen ASTRA. Damit es auf Strassen und Trottoirs zu möglichst wenig Überraschungen und Unfällen kommt, lohnt es sich, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen.
Weitere Sicherheitstipps und Infos zu diesen Themen bieten die folgenden Seiten:
Bild: Keystone / Branko de Lang