Bundesgerichtsentscheid

Fussballspieler nach Foulspiel verurteilt BFU lanciert Debatte über rechtliche Konsequenzen

Fussballspieler nach Foulspiel verurteilt
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Amateurfussballers wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung bestätigt. Er hatte einem Gegner bei einem Foulspiel mit einem gefährlichen Tackling im Mai 2016 ohne Absicht den Knöchel gebrochen.

Zum folgenschweren Foulspiel kommt es während eines Fussballmatches zwischen zwei Amateurmannschaften im Kanton Freiburg. Kurz nach Anpfiff foult ein Spieler einen anderen mit gestrecktem Bein auf Höhe des Knöchels. Die Folge: Knöchelbruch. Der Schiedsrichter ahndet das gefährliche Spiel mit einer gelben Karte. Damit ist der Fall jedoch nicht vom Tisch. Der Verletzte erstattet Anzeige gegen den Kontrahenten. Das Kantonsgericht des Kantons Freiburg bestätigt im November 2018 die bedingte Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Im März 2019 hat das Bundesgericht die Verurteilung ebenfalls bestätigt und die Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.

Das Bundesgericht argumentiert, dass fahrlässig handle, wer nicht die Vorsicht walten lässt, die aufgrund der Umstände und der persönlichen Situation erforderlich wäre. Bei einer Körperverletzung, die im Rahmen einer Sportveranstaltung begangen werde, ergäben sich die massgebenden Sorgfaltspflichten und das vom Verletzten stillschweigend akzeptierte Risiko in Abhängigkeit von den anwendbaren Spielregeln und vom allgemeinen Schädigungsverbot.

Aus Sicht des Bundesgerichts sind Spielregeln insbesondere dazu da, um Unfälle zu vermeiden und die Spielenden zu schützen. Erhalte ein Spieler eine gelbe Karte, sei von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln auszugehen, die ohne Rücksicht auf die Gefahr oder die Folgen für den Gegner erfolgte. Angesichts der Gefährlichkeit des begangenen Tacklings stuft das Bundesgericht die Verletzung der zum Schutz der anderen Spieler aufgestellten Spielregel als schwer ein. Unter diesen Voraussetzungen könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Verletzte das Risiko einer Körperverletzung als Bestandteil des Fussballspiels generell akzeptiere. Nicht entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Gefährlichkeit ist, ob ein Tackling mit einer gelben oder roten Karte geahndet wurde, schreibt das Gericht.

Welche Auswirkungen dieser Entscheid auf den Fussballplätzen haben wird, lässt sich zurzeit schwer abschätzen. Sicher ist: Solche Urteile verunsichern viele Spitzen- und Breitensportler. Die BFU hat deshalb eine Debatte über die Rolle der Justiz bei der Sicherheit im Sport lanciert. Im Juni 2019 lud sie Fachleute zu einer ersten Podiumsdiskussion nach Bern ein. Lesen Sie dazu die Medienmitteilung.

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