Urteil vom: 6. September 2002
Prozessnummer: 6A.40/2002

Scheibenputzen am Steuer während eines Abbiegemanövers; leichter Fall

Während des Linksabbiegens reinigte X die beschlagene Frontscheibe ihres Personenwagens mit einem Lappen. Dabei kam sie auf die linke Spur und kollidierte mit einer dort wartenden Fahrradlenkerin. Diese kam zu Fall, erlitt jedoch keine Verletzungen. X wurde wegen einfacher Verkehrsregelverletzung mit Fr. 260.- gebüsst. Das kantonale Strassenverkehrsamt verfügte einen einmonatigen Führerausweisentzug. Ihre gegen den Führerausweisentzug erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht gut.

Das Reinigen einer Fensterscheibe während des Abbiegens ist eine Verrichtung, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen und die Fahrzeugbedienung erschweren kann. Vorliegend handle es sich jedoch um eine sehr geringe Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit. Da trotz Kollision weder Personen- noch Sachschaden entstanden sei, sei X offensichtlich langsam gefahren. Zudem habe sie beim Abwischen der Scheibe ihre Körperhaltung nicht grundsätzlich ändern und für diese rasche Handbewegung ihren Blick nicht oder höchstens sehr kurz vom Verkehr abwenden müssen. Dies rechtfertige die Annahme eines (gerade noch) leichten Verschuldens. Angesichts ihres langjährigen tadellosen automobilistischen Leumunds sei daher eine Verwarnung ausreichend.

(Prozess-Nr. des Bundesgerichts 6A.40/2002)

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