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Via sicura 
Die bfu unterstützt das mit der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Handlungsprogramm Via sicura.

 

Dessen Umsetzung wird zu einer deutlichen Reduktion der im Strassenverkehr Getöteten und Schwerverletzten führen. Der Nutzen ergibt sich durch die Summe der einzelnen Massnahmen sowie der gegenseitigen Ergänzung der edukativen, rechtlichen und technischen Interventionen.

 

Angesichts des durch Verkehrsunfälle verursachten Leids und der materiellen Kosten von jährlich 6,5 Milliarden Franken sind die vorgeschlagenen Massnahmen leicht zu rechtfertigen. Insbesondere die wirksamsten Massnahmen können ohne zusätzliche Gelder nicht realisiert werden. Die bfu spricht sich deutlich für Mehrinvestitionen im Umfang von 300 Mio. Franken aus. Alle möglichen Finanzierungsquellen sind zu prüfen.

 

Die zu einzelnen Fragen aufgeführten Kommentare sind in der Regel Präzisierungen, welche die Wirksamkeit der Massnahmen aus Sicht der bfu erhöhen würden.

 

Insgesamt stellt der Vorschlag eine ausgewogene Kombination von Massnahmen dar. Die Umsetzung von nur einzelnen Massnahmen wäre insbesondere dann fatal, wenn die sehr wirksamen – jedoch häufig unterschätzten – Massnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Polizeikontrollen wegfallen würden.

 

Aus Sicht der bfu sind noch folgende Vorkehrungen zu treffen, damit Via sicura die erwartete Wirkung erzielt:

  • Es muss eine nationale Verkehrssicherheitskommission eingesetzt werden, welche die Implementierung der Via sicura-Massnahmen fachlich unterstützt, koordiniert und dokumentiert
  • Analog den Vorgaben im Bereich Infrastruktur sollte Via sicura auch Vorgaben zur richtigen Umsetzung der polizeilichen Verkehrsüberwachung enthalten.
  • Auch bei wichtigen edukativen Massnahmen wie der Fahrausbildung sollte der Bund minimale Anforderungen an die Qualität festschreiben.
  • Es muss sichergestellt werden, dass auch die Motorradfahrer von Via sicura profitieren. Aus der Vorlage geht nicht hervor, wie technische (z. B. VSS-Normen auf Bedürfnisse der Motorradfahrer ausrichten), edukative (z. B. Thema Motorrad in der Ausbildung von PW-Lenkern) und rechtliche Massnahmen (z. B. Geschwindigkeitskontrollen für Motorradfahrer) auf die Erfordernisse der Motorradsicherheit ausgerichtet werden.
  • Für eine effiziente Unfallprävention ist es notwendig, dass kantonale Sensibilisierungskampagnen gesamtschweizerisch abgestimmt werden. Die bfu muss daher in die Lage versetzt werden, ihrem gesetzlichen Koordinationsauftrag gemäss Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 59 («Sie arbeitet mit öffentlichen Gemeinwesen und Organisationen ähnlicher Zielsetzung zusammen und koordiniert gleichartige Bestrebungen») effektiv umzusetzen. Die heutige Aufteilung der Koordinationsaufgaben des Fonds für Verkehrssicherheit FVS (Entscheid über Finanzierungsbeträge) und der bfu (liefert die wissenschaftlichen Grundlagen, koordiniert die Entwicklung von Massnahmen, beteiligt sich an der Realisierung dieser Massnahmen) hat sich bewährt. Es ist zweckmässig und effizient, bei der Umsetzung von Via sicura auf diesen Funktionen und Prozessen aufzubauen und keine Doppelspurigkeiten zu schaffen.
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