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Unterschreitung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer des Führerausweises 

3.4.2.  Unterschreitung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer des Führerausweises

Stichworte zum Entscheid

Datum
BGE

Sprache

 

Zu lange Verfahrensdauer

Prozess-Nr:  19.06.2001 6A.39/2001

Amtliche Sammlung: 127 II 297

Praxis BGer: 4/2002 Nr. 62

Zusammenfassung

 

 19.06.2001

d

Unterschreitung der Mindestentzugsdauer in besonders leichten Fällen

Prozess-Nr: 05.02.2003 6A.97/2002

Praxis BGer: 8/2003 Nr. 148

Zusammenfassung

 

05.02.2003

d

lange Verfahrensdauer, die jedoch keine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestdauer des Führerausweisentzugs rechtfertigt (Art. 17 Abs. 1 lit.c SVG [Fassung bis Ende 2004])

Prozess-Nr: 6A.50/2006

 

08.08.2006

f

Eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer ist seit dem 1.1.2005 auch in besonderen Fällen ausgeschlossen. Bsp.: Behinderte

Prozess-Nr: 6A.38/2006

Zusammenfassung

07.09.2006

f

Kriterien für eine Unterschreitung der Mindestentzugsdauer vor und nach dem 1.1.2005

Prozess-Nr: 6A.80/2006

Zusammenfassung

 

24.01.2007

d

keine überlange Verfahrensdauer (Bestätigung von BGE 127 II 297)

Prozess-Nr: 6A.6/2007

 

19.04.2007

d

Praxisänderung des Bundesgerichts: Unterschreitung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer wegen zu langen Verfahrens ist nicht mehr zulässig

Prozess-Nr:1C_130/2009

Amtliche Sammlung: 135 II 334

01.09.2009        d

Verletzung des Anspruchs auf Beurteilung innert angemessener Frist, jedoch kein Verzicht auf einen Führerausweisentzug und keine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer

Prozess-Nr: 1C_383/2009

30.03.2010        d
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