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Juristische Person als Halterin eines Fahrzeugs, mit dem ein Regelverstoss begangen wird 

1. Juristische Person als Halterin eines Fahrzeugs, mit dem ein Regelverstoss begangen wird

 

Stichworte zum Entscheid

Datum
BGE

Sprache

 

Falsch geparkter Firmenwagen

Prozess-Nr: 17.10.2000 6P.121/2000 
Zusammenfassung

 

17.10.2000

 

f

Pflicht zur Bekanntgabe der Person des Täters; Verbot der Verpflichtung zur Selbstbelastung

Prozess-Nr: 08.01.2004 1P.631/2003 

Zusammenfassung

 

08.01.2004

f

Parkierter Personenwagen wird von einem Firmenfahrzeug gerammt: Ermittlung der Täterschaft

Prozess-Nr: 1P.12/2007 

Zusammenfassung

 

13.06.2007

d

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