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Kollision beim Einbiegen in eine vortrittsberechtigte Ausserortsstrasse 

3.3.8.2.   Kollision beim Einbiegen in eine vortrittsberechtigte Ausserortsstrasse

 

Nicht publiziertes Urteil vom 3.2.2005

 

X lenkte ihr Auto Ende September 2001 von der Autobahn her kommend in eine vortrittsberechtigte mehrspurige Ausserortsstrasse. Sie hielt ihr Fahrzeug beim Stoppsignal an, blickte zuerst nach links, dann nach rechts, bevor sie wieder anfuhr. Erst beim Anfahren bemerkte sie das von links herannahende Fahrzeug. Dieses konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und stiess mit dem rund 1,5 m auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug von X zusammen. Strafrechtlich wurde X der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen und mit einer Busse von Fr. 500.- bestraft. Das kantonale Strassenverkehrsamt entzog X den Führerausweis für die Dauer eines Monats. Gegen diesen Führerausweisentzug wehrte sich X bis vor Bundesgericht. 

 

Das Bundesgericht wies die Beschwerde von X ab. X sei nicht genügend aufmerksam gewesen, obwohl sie die Fahrstrecke kannte und bemerkte, dass der Verkehr verhältnismässig dicht war. Zwar habe sie ihr Fahrzeug regelgerecht vor dem Stoppsignal angehalten und zuerst nach links, dann nach rechts geblickt, bevor sie wieder angefahren sei. Indem sie aber unmittelbar vor dem Anfahren nicht erneut mit einem Kontrollblick sichergestellt habe, dass kein Fahrzeug von links auf der zuerst zu überquerenden Fahrbahn herannahte, sei X der gebotenen Sorgfalt nicht nachgekommen. Ein solcher Kontrollblick wäre umso mehr angezeigt gewesen, als die Strecke nach links unübersichtlich war (unbeleuchtete Autobahnunterführung). Angesichts dieser Umstände verletze die Einstufung des Falls als mittelschwer kein Bundesrecht.

 

(Prozess-Nr. des Bundesgerichts 6A.59/2004)

 

 

 

 

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