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Hinweise für die Nutzer und Nutzerinnen dieser Seite 

Stichworte und Zusammenfassungen der bfu

Bei der Stichwortvergabe und den Zusammenfassungen wurde auf Nichtjuristen unter den Nutzern und Nutzerinnen Rücksicht genommen. Wer die ausführlichen juristischen Argumentationen nachlesen will, wird gebeten, via link in der bfu-Zusammenstellung den Volltext des Bundesgerichtsurteils zu studieren.

 

Urteilsveröffentlichungspolitik des Bundesgerichts

Die Begründungen der wichtigsten Urteile des Bundesgerichts (sog. Leitentscheide) werden in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichts (BGE) veröffentlicht. Die Leitentscheide ab 1954 stehen auch im Internet zur Verfügung (www.bger.ch; Leitentscheide).

 

Seit dem 1.1.2000 sind überdies rund zwei Drittel aller seit diesem Datum ergangenen Urteile des Bundesgerichts über das Internet zugänglich (www.bger.ch; Urteile ab 2000). Täglich werden neue Urteile aufgeschaltet.

 

Welche Urteile findet man wo in der bfu-Tabelle?

  • Leitentscheide des Bundesgerichts sind unter «Amtliche Sammlung» mit der entsprechenden Fundstelle in dieser Sammlung angeführt. Klicken Sie darauf (z.B. 129 II 82) und gehen Sie in der Suchmaske des Bundesgerichts auf «Volltextsuche» und geben Sie die Nummer der amtlichen Sammlung ein (z.B. 129 II 82).

    Ist ein solcher Leitentscheid nach dem 1.1.2000 gefällt worden, findet man unter «Prozess-Nr.» einen weiteren link auf die Erwägungen des Bundesgerichts. Klicken Sie darauf (z.B. 6A.106/2001), gehen Sie zur Suchmaske des Bundesgerichts «weitere Urteile ab 2000» und geben Sie dort die Prozessnummer ein (z.B. 6A.106/2001).

  • Urteile des Bundesgerichts, die keine Leitentscheide sind, heissen in der Terminologie des Bundesgerichts «nicht publizierte Entscheide». Sie werden nicht in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publiziert, aber seit dem 1.1.2000 grösstenteils über das Internet zugänglich gemacht. Den Volltext solcher Entscheide findet man in der Tabelle unter «Prozess-Nr.». Auch wenn es keine Leitentscheide sind, enthalten dennoch viele dieser Entscheide interessante Aspekte zu Sicherheitsthemen. Deshalb wurde eine Auswahl ebenfalls in die bfu-Zusammenstellung aufgenommen.

 

Übersetzung der Urteile

Die Urteile des Bundesgerichts werden jeweils in der Sprache des kantonalen Verfahrens verfasst und vom Bundesgericht nicht übersetzt. In der Zeitschrift «DIE PRAXIS» findet man unter anderem nebst einigen wichtigen Entscheiden in deutscher Sprache auch Leitentscheide des Bundesgerichts, die aus dem Französischen oder Italienischen übersetzt worden sind. Einige dieser Fundstellen in der PRAXIS finden Sie ebenfalls in der bfu-Zusammenstellung.

 

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