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Gutachten zur Abklärung der Fahreignung wegen charakterlichen Mängel 

2.6.4.  Gutachten zur Abklärung der Fahreignung wegen charakterlichen Mängel 

Stichworte zum Entscheid

Datum
BGE

Sprache

 

Im Zweifelsfall ist ein verkehrspsychologisches oder psychiatrisches Gutachten anzuordnen

Prozess-Nr:  6A.72/1999

Amtliche Sammlung: 125 II 492

Zusammenfassung

 

 11.10.1999 

d

Prozess-Nr:  17.05.2000 6A.7/2000

17.05.2000

f

Prozess-Nr:  28.06.2000 6A.15/2000

28.06.2000

d

Beispiel eines verkehrspsychologischen Eignungsgutachtens, das vom Bundesgericht als hinreichend verlässliche Grundlage für den darin vorgeschlagenen Sicherungsentzug eingestuft wird

Prozess-Nr: 11.06.2004 6A.23/2004

11.06.2004

d

Mehrmals kurz nach Erlangung des Führerausweises wiederum meist stark angetrunken ans Steuer gesetzt - Anordnung eines Gutachtens gerechtfertigt

Prozess-Nr:  1C_98/2007

Zusammenfassung

 

13.09.2007

d

Trotz entzogenen Führerausweises mehrmals erneut massiv die Höchstgeschwindigkeit überschritten - Abklärungen der Fahreignung wegen charakterlicher Mängel sind nötig

Prozess-Nr:  1C_307/2007, 1C_321/2007
Zusammenfassung

 

17.12.2007

f

Mehrmaliges Überschreiten der Höchstgeschwindigkeitslimiten machen Abklärungen zur Fahreignung nötig

Prozess-Nr:  1C_189/2008

 

 

08.07.2008

f

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