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Lexikon der Prävention
 
Marktkontrolle STEG Produktesicherheit 

Was ist STEG

 

Das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) regelt das Anpreisen und Inverkehrbringen von technischen Einrichtungen und Geräten, soweit deren Sicherheit nicht Gegenstand anderer bundesrechtlicher Bestimmungen ist. Die bfu vollzieht das Gesetz im Auftrag des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD). Sie kontrolliert jährlich stichprobenweise in 80-100 Verfahren die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Der Kontrolle werden in erster Linie die Inverkehrbringer unterzogen; sie umfasst die Prüfung der Dokumente (Konformitätserklärung, technische Unterlagen), eine Sicht- und Funktionskontrolle und gegebenenfalls eine weitere Prüfung des Produktes. Bei Verstössen gegen das Gesetz ist die bfu befugt, Sicherheitsmassnahmen mit einer Verfügung anzuordnen. Für eine nachträgliche Kontrolle, bei der sich herausstellt, dass eine Einrichtung oder ein technisches Gerät nicht den Vorschriften entspricht muss dem Inverkehrbringer eine Gebühr auferlegt werden.

 

Links: 

STEG:

  http://www.admin.ch/ch/d/sr/c819_1.html

 

STEV:

  http://www.admin.ch/ch/d/sr/c819_11.html

 

Staaatssekretariat für Wirtschaft SECO:

   http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00440/index.html?lang=de

 

New Approach:
  http://www.newapproach.org/Directives/Default.asp

 

 

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  Zum Meldeformular des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 

 

 


 

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