Die zunehmende Harmonisierung von Gesetzen und Vorschriften in Europa und die damit verbundene Integration in schweizerisches Recht bringt mit sich, dass stets mehr Produkte auf gesetzlicher Basis Sicherheitsvorschriften erfüllen müssen. Nur Produkte, die diesem Sicherheitsniveau entsprechen, dürfen in Verkehr gebracht und verkauft werden. Damit ist die Sicherheit, die vor der gesetzlichen Regelung eine Auszeichnung wert war, heute zum Normalfall geworden. Das bfu-Sicherheitszeichen verlangt über diesen Normalfall hinaus einen zusätzlichen, sinnvollen und relevanten Sicherheitsaspekt.

Wie erhält ein Produkt das bfu-Sicherheitszeichen?
Die Abläufe, die zu einer Auszeichnung führen, sind einfach: Der Bewerber stellt ein verkaufsfertiges Prüfmuster zur Verfügung. Die bfu unterzieht das Produkt einer Sicherheitsprüfung unter Berücksichtigung technischer Dokumentationen, Normen, Gebrauchsanweisungen und des firmenspezifischen Fachwissens. Bei positivem Ausgang erhält der Antragsteller einen Vertrag zur Verwendung des bfu-Sicherheitszeichens, in dem Rechte und Verpflichtungen geregelt sind. Diese Bescheinigung ist drei Jahre gültig und kann nach Ablauf um weitere drei Jahre verlängert werden.
Kontakt / Antragsformular bestellen: u.broennimann@bfu.ch