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Alkoholverbot für Neulenkende 

Die bfu setzt sich seit mehreren Jahren für die Einführung eines Alkoholverbots für Neu­lenkende ein. Aufgrund ihrer höheren Risikobereitschaft und der mangelnden Fahrerfahrung sind diese bei Alkoholunfällen stark übervertreten. Bei den jungen Lenkern genügt schon eine kleine Menge Alkohol im Blut und ihre Fahrfähigkeit ist beeinträchtigt. Bereits bei 0,3 Promille verdoppelt sich ihr Unfallrisiko beinahe. 18- bis 24-jährige Lenker verschulden fast doppelt so viele Alkoholunfälle wie 25- bis 44-jährige und knapp 4-mal so viele wie 45-bis 64-jährige. Schätzungen der bfu zeigen, dass mit der Null-Promille-Vorschrift für Neulenkende pro Jahr gut 5–10 Todesopfer und ungefähr 50–70 Schwerverletzte vermieden werden könnten.

 

Das Alkoholverbot für Neulenkende hat sich in anderen Ländern bereits als wirksame und kosteneffiziente Massnahme erwiesen. Auch aus diesem Grund sieht die bfu eine solche Bestimmung als prioritäre zukünftige Verkehrssicherheitsmassnahme und empfiehlt eine schnelle Einführung. Das Verbot soll während der dreijährigen Probephase nach Erhalt des Fahrausweises gelten.

 

In einer repräsentativen Umfrage 2009 begrüssten 68 Prozent der Befragten die Null-Promille-Grenze für Neulenkende.  

 

Das Alkoholverbot für Neulenkende ist Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura, das von den Eidgenössischen Räten im Juni 2012 beschlossen worden ist.  

 

Juli 2012 

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