Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung ist erfreut über die Entscheide des Nationalrats zum Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura. Die Einführung beweissicherer Atemalkoholproben, die Beibehaltung eines Mindestalters für das Rad fahren auf der Strasse und die neue Bundeskompetenz für die sichere Ausgestaltung von Fussgängerstreifen sind Meilensteine auf dem Weg zu weniger Verkehrsunfällen.
Bei den Beratungen des Verkehrssicherheitsprogrammes des Bundes Via sicura hat der Nationalrat heute die meisten Differenzen zum Ständerat beseitigt und sich für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ausgesprochen.
Eine besonders schnell wirksame, zuverlässige und kostengünstige Massnahme bildet die erweiterte Zulassung von Atemalkoholtests. Diese werden künftig auch bei einem Blutalkoholwert über 0,79 Promille beweissicher sein. Bisher war in solchen Fällen eine zeitaufwändige und kostspielige Blutuntersuchung zwingend. Der Nationalrat hat sich der Minderheit der vorberatenden Kommission angeschlossen. Minderheitssprecher Martin Candinas (CVP, GR) überzeugte die Ratskollegen mit dem Argument, dass mit der neuen Regelung die Polizei in ihrer Arbeit stark entlastet wird und dadurch die Möglichkeit erhält, etwa 100 000 zusätzliche Alkoholkontrollen im Jahr durchzuführen. Die bfu erwartet, dass dadurch rund 30 Schwerverletzte und Todesfälle pro Jahr vermieden werden können.
Ein weiteres wichtiges Zeichen setzte der Nationalrat im Kampf gegen die Unfälle an Zebrastreifen. Er hat sich dem Antrag von Ständerat Peter Bieri (CVP, ZG) angeschlossen, dass der Bund künftig bauliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen erlassen soll. Das Thema «Sichere Fussgängerstreifen» ist aufgrund eines Vorstosses von Matthias Aebischer (SP, BE) nachträglich in das Massnahmenpaket Via sicura aufgenommen worden. Gemäss Schätzungen der bfu entspricht heute rund die Hälfte der 45 000 Fussgängerstreifen in der Schweiz nicht den sicherheitsspezifischen Baunormen.
Ausserdem folgt der Nationalrat nun auch in der Frage des Mindestalters für Radfahrer dem Ständerat: So sollen Kinder vor dem vollendeten 6. Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren dürfen. Zuvor hatte sich der Nationalrat für eine gänzliche Aufhebung des – bereits bestehenden – Mindestalters ausgesprochen.