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03.04.2012 
Auf schnellen E-Bikes muss ab 1. Juli ein Velohelm getragen werden 
bfu informiert über die wichtigsten neuen Regeln für Elektrofahrräder

2 Getötete und 66 Schwerverletzte: Die 2011 erstmals erhobene Anzahl schwerer Personenschäden beim E-Bike-Fahren macht deutlich, dass der Bundesrat die Vorschriften zu Recht den geänderten Verhältnissen angepasst hat. Denn Elektrofahrräder ermöglichen zwar ein rascheres Vorankommen, durch die höheren Geschwindigkeiten nimmt aber auch das Unfallrisiko zu. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung begrüsst denn auch die neuen Regeln, insbesondere das Velohelm-Obligatorium beim Fahren schneller E-Bikes.

 

E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wächst. Dies hat den Bundesrat vor Monatsfrist dazu bewogen, die bisherigen Regeln der technischen Entwicklung anzupassen und zu vereinfachen. Zur Erhöhung der Sicherheit wurden dabei zwei Verordnungen revidiert, die sich – unter anderem – auch mit Elektrofahrrädern befassen. Diese gelten wie bisher als "Motorfahrräder". Dabei wird neu zwischen langsamen E-Bikes (Leicht-Motorfahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und maximaler Motorleistung von 500 Watt, kein Kontrollschild nötig) und schnellen E-Bikes (Motorfahrräder mit einer Tretunterstützung von 25 bis 45 km/h und beliebiger Motorleistung bis 1000 Watt, Kontrollschild erforderlich) unterschieden. E-Bikes mit einer Tretunterstützung von mehr als 45 km/h gelten als "Motorräder".

 

Für beide Kategorien gilt: Kinderanhänger sind erlaubt und Radwege obligatorisch zu benutzen. Während beim Signal "Verbot für Motorfahrräder" die Durchfahrt für langsame E-Bikes erlaubt ist, ist dies für schnelle E-Bikes nur zulässig, wenn der Motor abgeschaltet wird. Diese drei und zahlreiche weitere Änderungen treten bereits am 1. Mai 2012 in Kraft (Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften).

 

Erst ab 1. Juli gültig sind die neuen Bestimmungen zum Helm. Obligatorisch ist das Tragen eines Velohelms beim Fahren schneller E-Bikes. Für langsame E-Bikes empfiehlt der Bundesrat in Übereinstimmung mit der bfu, aus Sicherheitsgründen ebenfalls immer einen Velohelm gemäss der Norm EN 1078 zu tragen.

 

Die bfu begrüsst den Entscheid des Bundesrats, einfachere Regeln für mehr Sicherheit zu erlassen, denn Risikoabschätzungen haben folgende potenziellen Gefahren gezeigt:

  • Da die durchschnittliche Geschwindigkeit eines E-Bikes höher ist als die eines Fahrrads, ist auch der Bremsweg länger. Die Benutzenden sind sich dessen aber nicht immer bewusst.
  • Velofahrer, die bisher in eher gemütlichem Tempo oder seit längerer Zeit gar nicht mehr unterwegs waren, beherrschen unter Umständen bei den erreichten Geschwindigkeiten ihr E-Bike nicht mehr genügend.
  • Die anderen Strassenbenutzenden unterschätzen die Geschwindigkeit, mit der die E-Bikes unterwegs sind.

 

Elektrofahrräder – rechtliche Aspekte

 

 

Download

bfu-Publikumsbroschüre "E-Bikes – Mit Sicherheit leichter ans Ziel"

 
  
 


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