Bald wird der Himmel über der Schweiz wieder in bunten Farben leuchten. Funkenregen werden in die Luft gezaubert und lassen Kinderherzen höher schlagen. Allerdings werden die Gefahren von Feuerwerkskörpern für Kinder gemäss der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung oft unterschätzt. Einfache Massnahmen können das Unfallrisiko reduzieren und im Verletzungsfall schlimmere Folgen verhindern.
Jährlich werden 16'000 Unfälle mit Feuer verursacht, rund ein Drittel davon aus Fahrlässigkeit. Bedenklich: Sechs von zehn Verbrennungen und Verbrühungen betreffen Kinder. Insbesondere am 1. August ereignen sich aufgrund des unsachgemässen Umgangs mit pyrotechnischen Artikeln jeweils Hunderte von Unfällen. Vorsicht ist angesagt, damit am Nationalfeiertag nur die Raketen und Vulkane brennen.
Ein sorgloser Umgang mit Feuerwerkskörpern kann zu schweren Unfällen führen. Zu den häufigsten Verletzungen zählen Verbrennungen im Gesicht und an den Händen sowie Ohr- und Augenschäden. Speziell Kinder sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Knallfrösche beispielsweise dürfen nicht in Hosentaschen herumgetragen werden, da sie sich durch die Reibung entzünden. Wunderkerzen sollten Kindern nie in die Hand gegeben werden, da die Funken Kleider in Brand setzen können. Während kleine Kinder gar nicht mit Feuerwerkskörpern in Kontakt kommen sollten, sind grössere Kinder sorgfältig anzuleiten und zu überwachen.
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Tipps für erste Hilfeleistung bei Verbrennungen
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung empfehlen bei Brandverletzungen folgende Sofort-Massnahmen:
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Die erste, dringend empfohlene Massnahme: Eintauchen der betroffenen Haut für maximal 10 bis 15 Minuten in kaltes (nicht eisgekühltes) Wasser. Vorsicht bei Kleinkindern und Säuglingen, es besteht schnell Unterkühlungsgefahr. Im Notfall ist der Arzt zu benachrichtigen.
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Verbrennungen bei Kleinkindern und im Gesicht müssen ärztlich behandelt werden.
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Brandblasen sollten nicht geöffnet werden. Brandwunden sind locker mit sauberen Tüchern abzudecken.
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Verletzte mit starken Verbrennungen müssen viel trinken, um die verlorene Flüssigkeit zu kompensieren.
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Eingebrannte Materialien in der Haut belassen, da sonst noch stärkere Gewebeschädigungen entstehen können.
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Löschen von Kleiderbränden: Flammen mit Decken oder Tüchern ersticken. Brandopfer auf dem Boden hin- und herwälzen, mit nassen Tüchern umwickeln oder mit Wasser abspritzen. |
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Sichere Tipps für ein unfallfreies Vergnügen am 1. August
Die folgenden Tipps der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und der bfu –Beratungsstelle für Unfallverhütung sorgen für einen unfallfreien und sicheren 1. August:
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Beim Kauf von Feuerwerkskörpern: Lassen Sie sich vom Verkäufer die Handhabung erklären und studieren Sie die Gebrauchsanleitung. Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhänden geschützten Ort.
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Kinder schützen: Beaufsichtigen Sie grössere Kinder während des Abfeuerns, erklären Sie ihnen den richtigen Umgang mit Feuerwerk und sorgen Sie dafür, dass Kinder einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Feuerwerken einhalten.
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Sicherheitsabstand wahren: Feuerwerkskörper sollten nie in der Nähe von Menschen abgebrannt werden. Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers ist ein Abstand von 40 bis 200 m zu Gebäuden, Getreidefeldern und Waldrändern erforderlich.
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Fester Halt für Raketen: Raketen nur aus gut verankerten Flaschen und Rohren abfeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde eingesteckt werden.
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Rauchen verboten: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
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Blindgänger nicht nachzünden: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich frühestens nach 5 Minuten nähern. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser und unternehmen Sie keine Nachzündungsversuche (Explosionsgefahr).
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Brandgefahr im Abfall: Abgebrannte Feuerwerkskörper können sich im Abfalleimer in Brand setzen. Deshalb Reste von Feuerwerk mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen.
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Wohnungen und Häuser vor Irrläufern schützen: Schliessen Sie Dachluken, Fenster und Türen, entfernen Sie entzündbare Materialien von Balkonen und rollen Sie Sonnenstoren ein.
Bei einem Brand gilt immer: Alarmieren (Feuerwehr 118) – Retten – Löschen. |