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Fahrzeugähnliche Geräte (fäG) 

Inline-Skates, Kinderräder, Rollschuhe, Skateboards, Trottinette

 

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Als fahrzeugähnliche Geräte (fäG) werden mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden. Dazu gehören Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette und Kinderräder (für Kinder im vorschulpflichtigen Alter). Alleine beim Inlineskating und Rollschuhfahren verletzen sich jährlich gegen 8 000 Personen. Am häufigsten sind Ellbogen, Unterarme und Hände betroffen. Rund 20 % tragen beim Inlineskating einen Helm und nur 10 % eine komplette Schutzausrüstung. FäG sind grundsätzlich auf Trottoirs, Fuss- und Radwegen, Längsstreifen für Fussgänger sowie in Fussgänger-, Begegnungs- und Tempo-30-Zonen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Radweg entlang der Strasse erlaubt. Bei schlechter Sicht müssen Nutzer von fäG vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht am Körper oder am Gerät tragen.

 

Tipps:

  • Lernen Sie richtig Inline skaten, Trottinett und Rollbrett fahren.
  • Tragen Sie die Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschutz.
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, fahren Sie vorausschauend und seien Sie bremsbereit.
  • Beachten Sie die unterschiedlichen Vorschriften bei der Benützung von fäG zum Spielen und als Verkehrsmittel sowie die speziellen Regeln für Kinder im vorschulpflichtigen Alter

 

Siehe auch:
Kinderradfahren (abseits der Strasse), Rollsportanlagen, Velohelm

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