Seilgarten
In der Schweiz gibt es über 30 Seilparks. Diese verzeichnen über 300 000 Besucher pro Jahr. Körperliche Gewandtheit, Konzentration und Mut werden gefördert und gefordert. In Seilparks gilt das Selbstsicherungsprinzip: Die Benutzenden prüfen sich und den andern. Kinder dürfen nur ab einer bestimmten Mindestgrösse klettern. Sie sollen begleitet oder beaufsichtigt werden.
Tipps:
- Tragen Sie gute Turn- oder Wanderschuhe und einen Helm.
- Legen Sie Schmuck ab, binden Sie lange Haare zusammen.
- Befolgen Sie die Instruktionen des Personals.
- Halten Sie genügend Abstand zur Person vor Ihnen.
- Überfordern Sie sich nicht.
Empfehlungen für Seilparkbetreiber
Seilparks müssen richtig geplant, fachgerecht ausgeführt und regelmässig gewartet werden. Betreibende und/oder Werkeigentümer müssen im Fall von Sorgfaltspflichtverletzungen mit zivilrechtlichen Forderungen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es ist daher wichtig, die Schweizer Normen SN EN 15567 «Seilgärten» einzuhalten.
Siehe auch:
Bouldern, Eisklettern, Felsklettern, Klettern in der Halle, Klettersteiggehen