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Seilparks 

Seilgarten

 

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In der Schweiz gibt es über 30 Seilparks. Diese verzeichnen über 300 000 Besucher pro Jahr. Körperliche Gewandtheit, Konzentration und Mut werden gefördert und gefordert. In Seilparks gilt das Selbst­sicherungsprinzip: Die Benutzenden prüfen sich und den andern. Kinder dürfen nur ab einer bestimmten Mindestgrösse klettern. Sie sollen begleitet oder beaufsichtigt werden.

 

Tipps:

  • Tragen Sie gute Turn- oder Wanderschuhe und einen Helm.
  • Legen Sie Schmuck ab, binden Sie lange Haare zusammen.
  • Befolgen Sie die Instruktionen des Personals.
  • Halten Sie genügend Abstand zur Person vor Ihnen.
  • Überfordern Sie sich nicht.

 

Empfehlungen für Seilparkbetreiber

Seilparks müssen richtig geplant, fachgerecht ausgeführt und regelmässig gewartet werden. Betreibende und/oder Werkeigentümer müssen im Fall von Sorgfaltspflichtverletzungen mit zivilrechtlichen Forderungen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es ist daher wichtig, die Schweizer Normen SN EN 15567 «Seilgärten» einzuhalten.

 

Siehe auch:
Bouldern, Eisklettern, Felsklettern, Klettern in der Halle, Klettersteiggehen

 

 

 

 

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