Das Produktesicherheitsgesetz PrSG (SR 930.11) soll die Sicherheit von Produkten beim Inverkehrbringen gewährleisten – soweit diese nicht durch andere bundesrechtliche Bestimmungen geregelt ist – sowie den grenzüberschreitenden Warenverkehr erleichtern. Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Es ist eine Totalrevision des Bundesgesetzes von 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG). Das neue Gesetz nähert sich der EG-Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit an und verlangt – weitergehend als das bisherige STEG – das gleiche Schutzniveau wie die EG-Richtlinie.
Einzelheiten über die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten sind in der zugehörigen Produktesicherheitsverordnung PrSV (SR 930.111) geregelt. Die Aufsicht über den Vollzug obliegt dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Die PrSV regelt unter anderem die
Um den freien Warenverkehr zu erleichtern, haben die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Europäische Gemeinschaft ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) abgeschlossen.