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bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
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Benutzungsquote von Kinderrückhaltesystemen
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Teilprojekttitel: |
Benutzungsquote von Kinderrückhaltesystemen
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Projekt-Nr.: |
111.1012.61
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Teilprojektleitung: |
Steffen Niemann
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Auftraggeber: |
bfu/GL
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Ausgangslage:
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Seit 1.1.2002 gelten in der Schweiz die Gurttragvorschriften für Kinder. Zudem dürfen im Auto nur noch so viele Personen mitgeführt werden, wie im Fahrzeug gemäß Fahrzeugausweis Plätze zugelassen sind. Eine Erhebung der Benutzungsquoten von Sicherheitssystemen für Kinder (0–12 Jahre) wurde 1997 erstmals durch das DTC durchgeführt. Im 2004 publizierte die bfu eine Pilotstudie, in welcher sie die Veränderung der Benutzungsquote der Kinderrückhaltesysteme von 1997–2002 darstellte.
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Ziel:
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Eine Erhebung soll den aktuellen Stand der Benutzungsquote, des Fehlgebrauchs (Misuse) und die Entwicklung dieser beiden Aspekte darstellen.
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Vorgehen:
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Analog den beiden ersten Erhebungen. |
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Nutzen: |
Eine aktualisierte Verhaltensanalyse dient als Basis für die Prävention zur Erhöhung des korrekten Tragens der Gurten.
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Terminplan: |
2007
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Projektteam: |
Steffen Niemann |
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Regula Hayoz |
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