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SGA-S, die Sicherheitsfachleute 

Für die Sicherheit in Betrieben setzen sich die «Spezialistinnen und Spezialisten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz» (SGA-S) ein. Zu ihnen zählen Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute. Ihre Aufgabe ist es unter anderen, die Geschäftsleitung bezüglich Unfallverhütung zu beraten und sie bei der Umsetzung zu unterstützen mit dem Ziel, die Unfallzahlen (BU und NBU) der Mitarbeitenden nachhaltig zu senken.

 

Die bfu unterstützt die SGA-Spezialisten insbesondere bei folgenden Aufgaben:

  • Erkennen der Schwerpunkte im Unfallgeschehen (NBU) anhand allgemeiner und spezifischer Daten der firmeninternen Unfallstatistik und Ableiten entsprechender Präventionsmassnahmen

  • Sensibilisierung des Kaders für das Thema «Freizeitsicherheit»

  • Information der Belegschaft über Unfallschwerpunkte und Motivation zu sicherem Verhalten

  • Einsatz der verfügbaren Mittel (Informationsbrett, Firmenzeitung, Mitarbeitergespräche usw.)

  • Integration der NBU-Verhütung in die allgemeine betriebliche Ausbildung (Lehrlingsausbildung, Weiterbildung, Kaderschulung)

1996 ist die «Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit» in Kraft getreten. Darin werden die Aufgaben der Spezialisten der Arbeitssicherheit geregelt und der Aufbau eines betrieblichen Sicherheitssystems verlangt. Dieses System soll es der Betriebsführung ermöglichen, bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz den Überblick zu behalten, Prioritäten zu setzen und vor allem nachhaltige Massnahmen zu treffen. Das konkrete Ziel ist neben dem Verhindern von menschlichem Leid die Reduktion der direkten und indirekten Unfallkosten.

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