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Beratungen für Privatpersonen 

Die bfu führt neutrale, verkehrstechnische Sicherheitsbeurteilungen nur in Zusammenarbeit mit Behörden durch. Diese Beratungen, je nach Fall inklusive Besichtigung vor Ort, basieren auf einer sicherheitstechnischen Analyse eines unserer Verkehrsingenieure und werden der Gemeinde je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Privatpersonen sollten ihr Anliegen an die zuständige Behörde oder den bfu-Sicherheitsdelegierten der Gemeinde richten.

 

 

Vorgehen für Privatpersonen, die eine Beratung/Expertise wünschen

  1. Zum betreffenden Thema sind bei der bfu evt. bereits Unterlagen erhältlich, die weiterhelfen und erste Fragen beantworten können: Shop, Fachthemen,
  2. Die Privatperson gelangt für das weitere Vorgehen mit ihrem Anliegen an die zuständige Behörde (Gemeinde, Kanton) oder falls vorhanden an den bfu-Sicherheitsdelegierten der Gemeinde.
  3. Die Behörde unterstützt die Anfrage und entscheidet, ob die bfu für eine Beratung beigezogen werden soll.
  4. Je nach Beratungsart erstellt die Behörde ein Protokoll der Besichtigung oder die bfu verfasst einen verkehrstechnischen Bericht. Privatpersonen haben die Möglichkeit, diese Dokumente bei der zuständigen Behörde einzusehen.

Anmerkung: Die bfu verfügt über keine Weisungsbefugnis und die Beratungen haben lediglich empfehlenden Charakter. Die Entscheidung, welche Massnahmen letztendlich ausgeführt werden, liegt bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Kanton usw.) und hängt oft auch von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab.

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