Die bfu führt neutrale, verkehrstechnische Sicherheitsbeurteilungen nur in Zusammenarbeit mit Behörden durch. Diese Beratungen, je nach Fall inklusive Besichtigung vor Ort, basieren auf einer sicherheitstechnischen Analyse eines unserer Verkehrsingenieure und werden der Gemeinde je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Privatpersonen sollten ihr Anliegen an die zuständige Behörde oder den bfu-Sicherheitsdelegierten der Gemeinde richten.
Vorgehen für Privatpersonen, die eine Beratung/Expertise wünschen
Anmerkung: Die bfu verfügt über keine Weisungsbefugnis und die Beratungen haben lediglich empfehlenden Charakter. Die Entscheidung, welche Massnahmen letztendlich ausgeführt werden, liegt bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Kanton usw.) und hängt oft auch von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab.